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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Swiss Council Congress 2025

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Veranstalter:
SCC (Swiss Council Community) GmbH, Schanzstrasse 1, CH-8330 Pfäffikon ZH

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1 — Anmeldung 

Die Online-Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnahmegebühr ist mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen netto nach Erhalt der Rechnung fällig. 

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2 — Sicherheits- und Durchführungsvorschriften 

Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin anerkennt mit der Anmeldung die Sicherheits-, Zutritts- und sonstigen Durchführungsvorschriften des Veranstaltungsorts und nimmt zur Kenntnis, dass er bzw. sie bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften oder der Anweisungen der Veranstalterin vor Ort von der Veranstaltung ohne Anspruch auf eine Entschädigung ausgeschlossen werden kann. In Bezug auf die COVID-19 Schutzbestimmungen gelten die Vorgaben des BAG.

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3 — Absage der Veranstaltung 

Im Falle einer Absage oder Verschiebung der Veranstaltung wird der bezahlte Betrag nicht zurückerstattet. Rückgabe oder Umtausch der Tickets sind ausgeschlossen. 

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4 — Abbruch der Veranstaltung 

Muss eine Veranstaltung aufgrund von äusseren Einflüssen wie Feuer, Wasser oder anderen Umwelteinflüssen abgebrochen werden, kann die Eintrittsgebühr nicht zurückerstattet werden. Das Gleiche gilt bei Abbruch der Veranstaltung auf Grund von Demonstrationen, Gewalt oder Bedrohung durch Dritte. 

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5 — Annullierung durch Teilnehmer bzw. Teilnehmerin 

Die Anmeldung ist verbindlich und kann nicht storniert werden. Die Meldung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich, für die Bearbeitung werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. 

Diese Bedingungen gelten auch bei Verhinderung durch Krankheit, Unfall oder ähnlichen Verhinderungsgründen beim Teilnehmer bzw. bei der Teilnehmerin.

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6 — Spezialkonditionen für Mitglieder von SCC, GCSC, ACSC und Swiss Circle 

Mitglieder von SCC, GCSP, ACSP und Swiss Circle erhalten Rabatt auf den Normalpreis (nicht kumulierbar). 

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7 — Haftungsausschluss 

Die Haftung der SCC (Swiss Council Community) GmbH für direkte und indirekte Schäden sowie Folgeschäden, die dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung einer Veranstaltung entstehen, wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Insbesondere haftet die SCC (Swiss Council Community) GmbH nicht für Schäden bzw. Folgeschäden, die durch Veranstaltungsabsagen oder mangelhafte Organisation verursacht werden. Die Versicherung von Personen- und Sachschaden ist Sache des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung für sämtliche vertraglichen, de- liktischen oder sonstigen Ansprüche auf den Betrag der Teilnahmegebühr für die Veranstaltung. Weitergehende Schäden jeglicher Art werden nicht ersetzt. Allfällige Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin auf Leistung einer Geldsumme verjähren innerhalb eines Jahres seit deren Entstehung. Zu deren Wahrung hat der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin diese innert 90 Tagen seit deren Bekanntwerden bei der SCC (Swiss Council Community) GmbH anzuzeigen. 

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8 — Datenschutz, Personen- und Bilddaten 

Der Datenschutz hat bei der SCC (Swiss Council Community) GmbH einen hohen Stellenwert, und Personen- daten werden streng vertraulich behandelt. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin erklärt sich jedoch damit einverstanden, dass die SCC (Swiss Council Community) GmbH diese Daten für eigene Werbezwecke nutzt oder sie auf Anfrage der Sponsoren und Supporter diesen für die Verwendung im Zusammenhang mit dem gespon- serten Anlass weitergibt. Falls ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin dies ausdrücklich nicht wünscht, hat er oder sie die SCC (Swiss Council Community) GmbH unmittelbar nach der Anmeldung schriftlich darüber zu informieren. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin erklärt sich mit dem Absenden der Anmeldung einverstan- den, dass die Anmelde-Informationen auf der Networking-Plattform www.swisscouncil.swiss publiziert werden und somit für Teilnehmer des Swiss Council Congress ersichtlich sind. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ist sich bewusst, dass an der Veranstaltung Bilder und/oder Äusserungen von ihm bzw. ihr aufgenommen werden können, und erklärt sich mit der Teilnahme an der Veranstaltung bzw. der Vornahme der Äusserung damit einverstanden, dass die SCC (Swiss Council Community) GmbH dieses Material für ihre eigene Dokumentation uneingeschränkt nutzen kann. 

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9 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Für das Vertragsverhältnis sowie sämtliche Streitfälle zwischen dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin und
der SCC (Swiss Council Community) GmbH gilt schweizerisches Recht. Das ordentliche Gericht am Sitz der
SCC (Swiss Council Community) GmbH wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten aus vertraglichen, deliktischen oder sonstigen Ansprüchen als für ausschliesslich zuständig erklärt. 

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Pfäffikon ZH, November 2024

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